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Die von PharmaChin angebotenen Kräuter unterliegen strengen Qualitätskriterien. Jede Charge wird vor dem Vertrieb auf Qualität (Identität, Reinheit) und Verunreinigungen (Schwermetalle, Pestizide und bei bestimmten Kräutern auch Aflatoxine) untersucht.

Es wird nur Ware ausgeliefert, die die folgenden, derzeit in Deutschland geltenden Richtwerte nicht überschreitet:

Pestizide
In folgender Tabelle sind für ausgewählte Pestizide Richtwerte nach den derzeit gültigen gesetzlichen Verordnungen festgelegt, die in Drogen nicht überschritten werden dürfen. Für die übrigen Pestizide gelten die Richtwerte-Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.

Pflanzenschutzmittel Richtwert (mg/kg)
Organochlorpestizide 0,30
Organophosphorpestizide 0,05
Pyrethrolde 3,00
Piperonylbutoxid 1,00
Hexachlorbenzol 0,10

Schwermetalle
Die Belastung mit Schwermetallen wird auf der Grundlage des Entwurfes zur Bekanntmachung von Empfehlungen für Höchstmengen an Schwermetallen bei Arzneimitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft (Arzneimittel-Kontaminaten-Empfehlung Schwermetalle in der jeweils aktuellen Fassung – AKEmpfS) beurteilt. Gemäß dieser Empfehlung sollen die Höchstmengen an Schwermetallen in Pflanzen und Pflanzenteilen sowie daraus hergestellten Produkten folgende Werte, bezogen auf das Trockengewicht, nicht überschreiten:

Schwermetall Richtwert (mg/kg)
Blei 5,00
Cadmium 0,20
Quecksilber 0,10
Arsen 10,00


Der Gehalt an Schwermetallen in Drogen pflanzlicher oder tierischer Herkunft  ist sehr unterschiedlich, abhängig von der Aufnahmekapazität und der Besonderheit des Stoffwechsels jeweiliger Organismen sowie der Bodeneigenschaft. Deshalb werden für Cadmium z.B. Ausnahmen bis 0,5mg/kg festgesetzt.

Aflatoxine
Aflatoxine sind hauptsächlich von Aspergillus flavus und A. parasiticus produziert und kommen meistens in fetthaltigen Produkten, Milch und Milchprodukten in feucht-warmem Klima vor. Hierbei treten nicht selten Gehalte von 100 bis 1,000 µg/kg auf. Gemäß der Verordnung über Höchstmengen an Aflatoxinen in Lebensmitteln (aktuell gültige Aflatoxin-Verordnung) und Verordnung über das Verbot zur Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln (derzeit gültige Aflatoxin VerbotsV) gelten zur Zeit folgende zugelassene Höchstmengen:

Aflatoxin Richtwert (µg/kg)
B1 2,00
Summe B1, B2, G1, G2 4,00

Zur Verdeutlichung hier beispielhaft die Ergebnisse einer solchen Untersuchung in Form des Analysenzertifikats:

Um den Artenschutz zu gewährleisten, werden nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES - Convention on international trade in endangered species of wild, fauna and flora) der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz über den Import mit den entsprechenden Zertifikaten informiert.
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