| Es wird nur Ware ausgeliefert, die die folgenden,
derzeit in Deutschland geltenden Richtwerte nicht überschreitet:
Pestizide
In folgender Tabelle sind für ausgewählte Pestizide Richtwerte
nach den derzeit gültigen gesetzlichen Verordnungen festgelegt,
die in Drogen nicht überschritten werden dürfen. Für
die übrigen Pestizide gelten die Richtwerte-Verordnung über
Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln,
Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln
und Tabakerzeugnissen.
| Pflanzenschutzmittel |
Richtwert (mg/kg) |
| Organochlorpestizide |
0,30 |
| Organophosphorpestizide |
0,05 |
| Pyrethrolde |
3,00 |
| Piperonylbutoxid |
1,00 |
| Hexachlorbenzol |
0,10 |
Schwermetalle
Die Belastung mit Schwermetallen wird auf der Grundlage des Entwurfes
zur Bekanntmachung von Empfehlungen für Höchstmengen an Schwermetallen
bei Arzneimitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft (Arzneimittel-Kontaminaten-Empfehlung
Schwermetalle in der jeweils aktuellen Fassung – AKEmpfS) beurteilt.
Gemäß dieser
Empfehlung sollen die Höchstmengen
an Schwermetallen in Pflanzen und Pflanzenteilen sowie daraus hergestellten
Produkten folgende Werte, bezogen auf das Trockengewicht, nicht überschreiten:
| Schwermetall |
Richtwert (mg/kg) |
| Blei |
5,00 |
| Cadmium |
0,20 |
| Quecksilber |
0,10 |
| Arsen |
10,00 |
Der Gehalt an Schwermetallen in Drogen pflanzlicher oder tierischer
Herkunft ist sehr unterschiedlich, abhängig von der Aufnahmekapazität
und der Besonderheit des Stoffwechsels jeweiliger Organismen
sowie der Bodeneigenschaft. Deshalb werden für Cadmium z.B. Ausnahmen
bis 0,5mg/kg festgesetzt.
Aflatoxine
Aflatoxine sind hauptsächlich von Aspergillus flavus und A. parasiticus
produziert und kommen meistens in fetthaltigen Produkten, Milch und Milchprodukten
in feucht-warmem Klima vor. Hierbei treten nicht selten Gehalte von 100
bis 1,000 µg/kg auf. Gemäß der Verordnung über Höchstmengen
an Aflatoxinen in Lebensmitteln (aktuell gültige Aflatoxin-Verordnung)
und Verordnung über das Verbot zur Verwendung von mit Aflatoxinen
kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln (derzeit
gültige Aflatoxin VerbotsV) gelten zur Zeit folgende zugelassene
Höchstmengen:
| Aflatoxin |
Richtwert (µg/kg) |
| B1 |
2,00 |
| Summe B1, B2, G1, G2 |
4,00 |
Zur Verdeutlichung hier beispielhaft die Ergebnisse einer solchen Untersuchung
in Form des Analysenzertifikats:

Um den Artenschutz zu gewährleisten, werden nach dem Übereinkommen über
den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere
und Pflanzen (CITES - Convention on international trade in endangered species
of wild, fauna and flora) der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz über
den Import mit den entsprechenden Zertifikaten informiert. |